Jährliche Schulungen und Unterweisungen sind
vom Gesetzgeber für unterschiedliche
Hygienethemen gefordert.
- Unterweisung
gemäß § 12 BioStoffV
- Hygieneunterweisung nach §10 MedHygV / 23
IfSG
- Pflichtbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
- Lebensmittelhygiene nach EU-VO (EG) NR.
852/2004
- Seminare zur Sachkunde MP-Aufbereitung
Wir bieten wir Ihnen neben den gesetzlich
erforderlichen Pflichtunterweisungen auch
gezielten Kurzunterweisungen, Fortbildungen
oder Tagesseminare zu individuell gewünschten
oder aktuellen Inhalten an.
Die Inhalte
der Schulungen und Unterweisungen richten
sich nach den gesetzlichen Anforderungen und
nach dem jeweiligen, speziellen Bedarf.
Einzelheiten
unseres Leistungsumfangs können Sie jederzeit
abfragen. |